Bewerben können sich Personen, die über eine Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung oder Zulassungsbescheid der Universität Bayreuth verfügen und die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG – erhalten oder deren Einkommen den aus § 13 BAföG in der jeweils geltenden Fassung sich ergebenden Gesamtbetrag für den Bedarf von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, um nicht mehr als 10 v. H. übersteigt (Nachweis erforderlich). Vollzeitstudenten werden bevorzugt berücksichtigt. Studienanfänger können sich vormerken lassen.
Nachweise können sein z.B. BAFÖG-Bescheid, Kontoauszüge, Kopie Dauerauftrag, formlose Unterhaltsbescheinigung der Eltern, usw. Ein Einkommensnachweis der Eltern ist nicht erforderlich!
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