Der Mietvertrag und ein SEPA-Lastschriftmandat werden dem Bewerber bei Zuteilung eines Wohnheimplatzes zugesandt.
Die Miete ist ab dem im Mietvertrag angegebenen Termin zu zahlen. Sie wird per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Mietbeginn ist immer der 1. des Monats.
Im Mietpreis ist neben der Grundmiete auch eine nicht abzurechnende Pauschale für die Betriebskosten enthalten. Optionale Zusatzleistungen sind möglich.
Die Kaution wird mit der ersten Monatsmiete erhoben und per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.
Kündigung:
Die befristeten Mietverträge des Wohnheims können mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich zum 31.03 oder 30.09 gekündigt werden.
Entscheidend ist der Tag des Zugangs bei der Verwaltung. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind möglich..
Mietdauer:
Die Mindestmietdauer beträgt 2 Semester. Die Mietdauer ist auf die Regelstudienzeit begrenzt und kann auf Antrag einmalig verlängert werden.
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